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Perspektiven 16

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Zur Abzugsfähigkeit der Pauschalsteuer auf Geschenke als Betriebsausgaben

Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, dürfen gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG den Gewinn nicht mindern, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt EUR 35,00 übersteigen. Im Streitfall hatte die Klägerin Freikarten an Nichtarbeitnehmer, die den Erhalt im Rahmen ihrer Einkünfte zu versteuern hätten, im Wert von EUR 20.000,00 verschenkt. Nach dem Urteil des FG Niedersachsen vom 16.01.2014 ist die von der Klägerin entrichtete Pauschalsteuer ebenfalls eine Betriebsausgabe, die den Gewinn nicht mindern darf. Entgegen der Ansicht der Klägerin ist nach Auffassung des Gerichts auch die pauschalierte Steuer Teil der Zuwendung und damit des Geschenks i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG. Soweit die Klägerin hiergegen vorbringt, dass die Pauschalsteuer eine Steuer des Zuwendenden sei und damit nicht Teil des Geschenks sein könne, folgt das FG Niedersachsen dem nicht. Das FG hat im Streitfall die Revision zum BFH zugelassen; die Frage, ob die nach § 37b EStG übernommene und entrichtete Pauschalsteuer ihrerseits eine nicht abzugsfähige Betriebsausgabe darstellt, habe grundsätzliche Bedeutung.