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Perspektiven 16

BFS | SPEZIAL FÜR HEILBERUFE

Untersuchung von Gewebeproben als steuerfreie ärztliche Leistung

Nach dem Urteil des FG Hamburg führen Laborärzte, die Gewebeproben im Auftrag anderer Ärzte oder von Krankenhäusern analysieren, nach § 4 Nr. 14 Buchs. a UStG steuerfreie ärztliche Leistungen aus. Das FA hat unter Hinweis auf Abschn. 4.14.1 Abs. 1 UStAE die Steuerbefreiung nicht gewährt, weil ärztliche Leistungen nach seinem Verständnis das Bestehen eines persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patienten voraussetzt. Aus der Rechtsprechung des EuGH und des BFH ergibt sich indes, dass dies keine Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, sodass der BFH die Entscheidung des FG bestätigen dürfte. Die Finanzverwaltung gewährt bisher Laborärzten nur die Steuerbefreiung nach 4 Nr. 14 Buchs. b UStG unter den dort genannten Bedingungen. Nicht steuerfrei ist die Dokumentation von Krankheitsverläufen zur Tumordokumentation für ein Tumorregister.