Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 16

BFS | THEMA RECHT

Arbeitsrecht

Steuerhinterziehung als Kündigungsgrund

Steigert eine langjährig beschäftigte Angestellte ihre Nettoeinkünfte dadurch, dass sie ihren Lohn teilweise verdeckt über zwei auf geringfügiger Basis Beschäftigte abrechnet und sich diesen über jene direkt auszahlen lässt, rechtfertigt eine solche schwerwiegende Verletzung der Rücksichtnahmepflicht die Kündigung selbst dann, wenn die Angestellte hierbei in Kenntnis oder mit Zustimmung des Vorgesetzen gehandelt haben sollte, so das ArbG Kiel in seinem Urteil vom 07.01.2014. Im Streitfall war die Angestellte bei einem überregionalen Reinigungsunternehmen über Jahre hinweg ohne Beanstandungen als Vorarbeiterin tätig und hatte zwar in Übereinstimmung mit dem Betriebsleiter das „Lohnsplittung“ praktiziert, welches aber von der auswärtigen Geschäftsführung selbst offenbar nicht gebilligt worden war und deshalb hierauf mit dem Ausspruch der Kündigung reagierte.