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Perspektiven 16

BFS | THEMA RECHT

Mietrecht

Wirksame Bevollmächtigung eines Immobilienkäufers zur Vornahme einer Mieterhöhung

Bei dem Verkauf einer Mietwohnung tritt der Erwerber in das Mietverhältnis ein, wobei es für den Eintritt auf den Eigentumsübergang ankommt, d.h. Eintragung des Erwerbers im Grundbuch. Vor diesem Zeitpunkt kann der Käufer vom Verkäufer wirksam ermächtigt werden, im eigenen Namen Rechtshandlungen gegenüber dem Mieter vorzunehmen, ohne dass diese Ermächtigung offengelegt werden muss. In dem, dem BGH-Urteil vom 19.03.2014 zugrunde liegenden Fall, lagen zwischen notariellem Vertrag und Eintragung im Grundbuch mehr als vier Jahre. Im Vertrag war die Käuferin bevollmächtigt worden, ab sofort bis zum Eigentumsvollzug im Grundbuch gegenüber dem Mieter sämtliche mietrechtlichen Erklärungen abzugeben.