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Perspektiven 16

BFS | THEMA STEUERN

Abgabenordnung

Steuerpflicht von Erstattungszinsen – Verfassungsbeschwerde eingelegt

Mit Urteil vom 12.11.2013 hatte der BFH die Revision gegen das Urteil des FG Münster vom 16.12.2010 als unbegründet zurückgewiesen. Hiergegen haben die Kläger Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Kläger hatten im Streitjahr aufgrund von Einkommensteuererstattungen sog. Erstattungszinsen vom FA erhalten. Allerdings mussten sie gleichzeitig wegen Steuerforderungen für andere Jahre sog. Nachzahlungszinsen zahlen. Die Kläger waren der Meinung, dass entweder die Erstattungszinsen steuerfrei oder aber die Nachzahlungszinsen steuerlich absetzbar seien. Hiergegen führte das FA aus, dass die rückwirkende Anordnung einer Steuerpflicht von Erstattungszinsen durch das Jahressteuergesetz 2010 als verfassungsgemäß zu beurteilen sei, weil der Gesetzgeber damit lediglich eine Rechtslage bestätigt habe, die vor der Rechtssprechungsänderung des BFH geltendes Recht gewesen ist.