Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 16

BFS | THEMA STEUERN

Abgabenordnung

Haftung des Vertretenen für die durch eine Steuerhinterziehung verkürzten Steuern

Eine GmbH, deren Geschäftsführer Beihilfe zu einer Steuerhinterziehung durch einen Kunden geleistet hat, kann nach dem Urteil des FG Münster vom 10.12.2013 als Haftungsschuldner für die Steuerschulden des Kunden in Anspruch genommen werden. Vermögensvorteil i.S. von § 70 Abs. 2 Satz 1 AO kann jeder wirtschaftliche Vorteil sein, der ohne die Tat des Vertreters (hier des Geschäftsführers) beim Vertretenen (hier der GmbH) nicht eingetreten wäre. Hierzu zählt auch die Sicherung der Geschäftsbeziehung des Vertretenen zu einem Kunden. Eine Exkulpation nach § 70 Abs. 2 Satz 2 AO wegen sorgfältiger Auswahl und Beaufsichtigung des Vertreters gelingt nicht, wenn der Vertreter nicht nur Geschäftsführer der in Haftung genommen GmbH, sondern auch deren Gesellschafter ist.