Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 16

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn

Nach dem BFH-Urteil vom 05.02.2014 setzt auch die ab 2001 geltende Rechtslage für einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn i.S. des § 34 Abs. 3 i.V. mit § 16 EStG voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen entweder veräußert oder ins Privatvermögen überführt werden. An der im Leitsatz formulierten Aussage, § 34 EStG erfordere auch nach dem Veranlagungszeitraum 2000 die Veräußerung oder Entnahme aller wesentlichen Betriebsgrundlagen, hat nie ein Zweifel bestanden. An diesem Urteil ist jedoch bemerkenswert, dass der X. Senat des BFH den Begriff des Gesamtplans vermeidet, obwohl nach diesem Sachverhalt eine wesentliche Betriebsgrundlage kurz vor der eigentlichen Betriebsaufgabe zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen überführt worden war. Lediglich an dieser Stelle ist von einer einheitlichen Planung sowie einem engen zeitlichen Zusammenhang der beiden Übertragungsvorgänge die Rede. Insoweit ist der Sachverhalt mit dem Ausgliederungsfall vergleichbar, der zum Gesamtplan-Urteil des IV. Senats geführt hatte. Die Gesamtplanrechtsprechung gilt also nach wie vor, wenn es um die Anwendung der Steuerbegünstigung einer Betriebsveräußerung oder –aufgabe geht.