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Perspektiven 16

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Kindergeldanspruch bei deutschem Zweitwohnsitz

Nach dem BFH-Urteil vom 18.12.2013 hat ein deutscher Staatsangehöriger, der mit seiner Familie den Lebensmittelpunkt in Tschechien teilt und dort sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, Anspruch auf deutsches Kindergeld, wenn er in Deutschland einen Zweitwohnsitz beibehält. Mit diesem Urteil zur grenzüberschreitendenen Familienbesteuerung zieht der BFH die Konsequenzen aus der Entscheidung des EuGH vom 12.06.2012 (Hudzinski & Wawrzyniak). Danach hielt es der EuGH unionsrechtswidrig, dass Deutschland nach seinem nationalen Recht in Fällen von Wanderarbeitnehmern, die vorübergehend in Deutschland beschäftigt und in ihrem Heimatland sozialversichert bleiben, den Kindergeldanspruch nicht nur kürzt, sondern ausschließt, wenn im Heimatland ein Anspruch auf einer dem deutschem Kindergeld vergleichbare Leistung bestehen bleibt.