BFS | THEMA STEUERN
Körperschaftsteuer
Kein Abzugsverbot für vergeblichen sog. Due-Diligence-Aufwand
Vergebliche Kosten für die sog. Due-Diligence-Prüfung aus Anlass des gescheiterten Erwerbs einer Kapitalbeteiligung unterfallen laut BFH-Urteil vom 9.1.2013 nicht dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 KStG 2002 a.F. Scheitert der Erwerb von Anteilen i.S. des § 8 b KStG ergibt sich keine Rechtsgrundlage für ein Abzugsverbot für Aufwendungen bzw. Verluste. Offen lassen konnte der BFH, ob die Aufwendungen für die Due-Diligence-Prüfung zunächst bereits Anschaffungskosten für die Beteiligung sind, deren Erwerb anstand, also erst als Teilwertabschreibung den Gewinn mindern.