BFS | THEMA STEUERN
Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer als sofort abziehbarer Aufwand
Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von 5 Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar in dergestalt, dass mindestens 95% der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies nach §1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG als ein auf die Übereignung dieses Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft. Nach dem Urteil des FG Münster vom 14.2.2013 stellt die wegen Änderung des Gesellschafterbestandes nach §1 Abs. 2a GrEStG entstandene Grunderwerbsteuer keine Anschaffungskosten der betroffenen Grundstücke, sondern sofort abziehbaren Aufwand dar. Das Gericht hat die Revision beim BFH zugelassen, da die Rechtsfrage höchstrichterlich bisher noch nicht entschieden wurde.