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Perspektiven 04

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei Vermietung

Abweichend von der bisherigen Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung hatte der BFH mit Urteil vom 20.6.2012 entschieden, dass Schuldzinsen für ein zur Anschaffung eines Mietobjektes aufgenommene Darlehen nach einer gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbaren Veräußerung dieser Immobilie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können, wenn und soweit der Veräußerungserlös nicht zur Tilgung des Darlehensverbindlichkeit ausreicht. Nunmehr nimmt das BMF mit Schreiben vom 28.3.2013 zu den Voraussetzungen für den  Abzug von Schuldzinsen nach Veräußerung einer Immobilie Stellung und führt aus, dass die Veräußerung der Immobilie innerhalb der 10-jährigen Veräußerungsfrist erfolgt sein muss, der Veräußerungserlös nicht ausreichen darf um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen, und die Absicht weitere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, nicht bereits vor der Veräußerung des Immobilienobjektes aus anderen Gründen weggefallen sein darf. Das BMF möchte die neue Rechtsprechung des BFH somit nur in den Fällen einer steuerbaren Veräußerung anwenden.