BFS | THEMA STEUERN
Abgabenordnung
Haftung von Bankmitarbeitern wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Die Haftung nach § 71AO setzt u.a. voraus, dass der Tatbestand einer Steuerhinterziehung erfüllt ist. Im Zusammenhang mit anonymen Kapitaltransfers ins Ausland setzt nach dem BFH-Urteil vom 15.1.2013 die Feststellung einer Steuerhinterziehung voraus, dass der jeweilige Inhaber des in das Ausland transferierten Kapitals daraus in der Folge Erträge erzielt hat, die der Besteuerung im Inland unterlagen; dass er z.B. unrichtige Angaben in seiner Steuererklärung gemacht, dadurch Steuern hinterzogen und vorsätzlich gehandelt hat. Kann das FG verbleibende Zweifel, ob und in welchem Umfang Steuerhinterziehungen begangen wurden, nicht ausräumen, muß es wegen der insoweit bestehenden Feststellungslast des FA zu dessen Lasten den Haftungstatbestand i.S. des § 71 AO verneinen.