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Perspektiven 04

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Antrag auf Günstigerprüfung bei Abgeltungsteuer

Das FG Niedersachsen hatte sich mit der Frage befasst, ob nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides ein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt und nachträglich die einbehaltende Abgeltungsteuer steuermindernd berücksichtigt werden kann. Das Gericht hat dies mit Urteil vom 23.5.2012 verneint und führt aus, dass eine Eröffnung des Anwendungsbereichs nur gegeben wäre, wenn der Antrag auf Günstigerprüfung gem. § 32d Abs. 6 EStG nicht fristgebunden wäre, andernfalls wären die neuen Tatsachen nicht rechtserheblich. Nach Ansicht des FG spricht einiges dafür, dass der Antrag nicht fristgebunden ist. Über die Frage musste aber letztendlich nicht entschieden werden, da dem Kläger am nachträglich Bekanntgeben der neuen Tatsachen ein grobes Verschulden traf. Das FG hat die Revision zum BFH zunächst nicht zugelassen; die darauf hin erhoben Nichtzulassungsbeschwerde hatte jedoch Erfolg.