Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 04

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in einem allein genutzten Zweifamilienhaus

Ein häusliches Arbeitszimmer in Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG liegt nach dem BFH-Urteil vom 15.1.2013 auch dann vor, wenn sich die zu Wohnzwecken und die betrieblich genutzten Räume in einem ausschließlich vom Steuerpflichtigen genutzten Zweifamilienhaus befinden und auf dem Weg dazwischen keine der Allgemeinheit zugängliche oder von fremden Dritten benutzte Verkehrsfläche betreten werden muss. Das Urteil dürfte alle die entmutigen, die möglicherweise kostenaufwendige Umbauten vorgenommen haben, um separate Zugänge zum häuslichen Arbeitszimmer zu schaffen und auf diese Weise der Abzugsbeschränkung zu entgehen.