Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 11

BFS | THEMA STEUERN

Erbschaftsteuer

Kettenschenkungen

Nach dem BFH-Urteil vom 18.7.2013 sind Kettenschenkungen anzuerkennen, wenn keine weitere Übertragungspflicht besteht. Übertragen Eltern ein Grundstück schenkungsweise an ein Kind und schenkt dieses unmittelbar im Anschluss daran einen Miteigentumsanteil an seinen Ehegatten weiter, liegt keine Schenkung der Eltern an das Schwiegerkind vor, wenn das beschenkte Kind nicht zur Weiterschenkung verpflichtet war. Unschädlich ist, dass die schenkenden Eltern wussten, dass das beschenkte Kind anschließend an den Ehegatten weiterschenkt.