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Perspektiven 11

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Unentgeltliche Nutzung einer Ferienimmobilie als verdeckte Gewinnausschüttung

Nach dem BFH Urteil vom 12.6.2013 kann die unentgeltliche Nutzung der in Spanien gelegenen Ferienimmobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft durch deren in Deutschland ansässigen Gesellschafter bei den Gesellschaftern als verdeckte Gewinnausschüttung in Gestalt der verhinderten Vermögensmehrung zu behandeln sein. Das Besteuerungsrecht an einer solchen verdeckten Gewinnausschüttung gebührt nach dem DBA-Spanien Deutschland. Ertragsteuerlich ist es für in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige keine gute Lösung, für eine selbstgenutzte Ferienimmobilie als Rechtsträger eine spanische Kapitalgesellschaft zu installieren. Selbst wenn diese keine Einkünfte erzielt, ist der reale Nutzungswert in Deutschland als Kapitaleinkunft zu besteuern.