Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 11

BFS | THEMA RECHT

Gesellschaftsrecht

Gründung einer vermögensverwaltenden Familien-KG unter Beteiligung Minderjähriger

Sollen Minderjährige an einer Gesellschaft beteiligt werden, bedürfen ihre Eltern als gesetzliche Vertreter sowohl bei deren originärem Beitritt anlässlich der Gründung wie auch bei einem späteren Gesellschaftseintritt im Zuge einer unentgeltlichen Übertragung von elterlichen Geschäftsanteilen zumindest dann der Zustimmung durch das Familiengericht, wenn der Gesellschaftsvertrag zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird. Der Begriff des Erwerbsgeschäfts umfasst dabei jede regelmäßig ausgeübte, auf selbständigen Erwerb gerichtete Tätigkeit, die mit dem Willen der Gewinnerzielung betrieben wird und auf eine gewisse Dauer angelegt ist. Diese Voraussetzungen sind bei der Verwaltung privaten Vermögens, insbesondere von Grundbesitz, allerdings in jedem Fall gegeben, auch wenn die private Vermögensverwaltung in gesellschaftsrechtlicher Form ausgeübt wird. Entscheidend ist in erster Linie, ob eine geschäftsmäßige, gleichsam berufsmäßige Tätigkeit erforderlich ist oder die Gesellschafter das unternehmerische Risiko übernehmen.