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Perspektiven 11

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Zurechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei verdeckter Treuhand

Nach dem BFH Urteil vom 6.8.2013 ist eine verdeckte Gewinnausschüttung einem minderjährigen Gesellschafter einer GmbH nicht zuzurechnen, wenn er aufgrund eines verdeckten Treuhandverhältnisses nicht wirtschaftlicher Eigentümer des von Familienmitgliedern unentgeltlich übertragenen GmbH-Anteils ist. Die Eltern hatten dem damals fünfjährigen Kläger teils unmittelbar, teils über den Zwischenerwerb durch Dritte GmbH-Anteile geschenkt. Dem Kläger ist eine verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH nicht anteilig zugerechnet worden, weil nach den Feststellungen des BFH der Minderjährige verdeckter Treuhänder war.