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Perspektiven 11

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Zahlungen an eine Domizilgesellschaft

Der BFH hat mit Urteil vom 11.7.2013 den Betriebsausgabenabzug von Zahlungen an eine Domizilgesellschaft versagt, weil der Steuerpflichtige nicht mit hinreichender Gewissheit nachgewiesen hat, wer die Leistungen der nicht aktiven Domizilgesellschaft erbracht und die an diese geleisteten Zahlung letztendlich erhalten hat. Die Benennung der Gesellschafter der Domizilgesellschaft reicht dafür nicht aus, wenn nicht nachgewiesen wird, dass diese die Leistungen erbracht bzw. besorgt und die Vergütung dafür erhalten haben. Nach Auffassung des Gerichts muss es konkret feststellbar sein, dass entweder die Warenleistungsempfänger nicht in Deutschland steuerpflichtig sind oder aber ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllt haben. Bei Geschäftsbeziehungen zu Domizilgesellschaften ist regelmäßig weder das Benennungsverlangen nach § 160 AO ermessensfehlerhaft noch die Versagung des steuerlichen Abzugs der Ausgaben, falls dem Benennungsverlangen nicht nachgekommen wird.