Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 11

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Nicht jedes Näheverhältnis schließt Abgeltungssteuer aus

Im Urteilsfall gewährte der Kläger seinem Berufskollegen ein Darlehen, mit dem dieser seinen Einstieg in die Steuerberatungsgesellschaft des Klägers finanzierte. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass die hieraus erzielten Zinsen mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % zu versteuern sind. Das FA dagegen unterwarf die Zinserträge dem Regelsteuersatz, weil es den Kläger und seinen Kollegen als aneinander nahestehende Personen ansah. Laut Urteil des FG Münster vom 20.9.2013 ist der Begriff des „Nahestehens“ eng am Gesetzeszweck auszulegen. Der dort vorgesehene Ausschluss der Abgeltungssteuer für Fälle, in denen Gläubiger und Schuldner der steuerpflichtigen Kapitalerträge „einander nahestehende Personen“ sind, sollen missbräuchliche Gestaltungen vermeiden. Daher führe nicht jedes Näheverhältnis zwischen Darlehensgeber und –nehmer zur Besteuerung mit dem Regelsteuersatz.