Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 11

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Zum Betriebsvermögen gehörende Gesellschafterdarlehen an Kapitalgesellschaften

Wertminderungen auf zum steuerlichen Betriebsvermögen gehörende Gesellschafterdarlehen an Kapitalgesellschaften, deren Anteile ebenfalls zum Betriebsvermögen gehören, fallen auch bei gesellschaftsrechtlich veranlasster Kreditgewährung niemals unter das Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG. Dasselbe gilt für Abschreibungen auf zum Betriebsvermögen zählende andere Wirtschaftsgüter, die der Kapitalgesellschaft zur Nutzung überlassen werden. Das akzeptiert jetzt auch die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 23.10.2013 und wendet damit die Rechtsprechung des BFH unter Aufgabe ihrer bisherigen Rechtsauffassung in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen an. Betroffen sind z. B. Betriebsaufspaltungen, wenn das Besitzunternehmen ganz oder teilweise uneinbringliche Darlehen an die Betriebskapitalgesellschaft gewährt oder ihr Grundstücke und andere Vermögensgegenstände zu einem unter dem Marktwert liegenden Entgelt oder gänzlich unentgeltlich zur Nutzung überlässt. Wie das BMF-Schreiben darstellt, bleibt es indes dabei, dass etwa bei Betriebsaufspaltungen die Herabsetzung des Nutzungsentgelts zu einem ggfs. anteiligen Teilabzugsverbot für andere Betriebsausgaben führt, soweit die Nutzungsvergütung die auf dem Markt aktuell noch erzielbare unterschreitet und es sich nicht um eine gemeinsam mit anderen Gläubigern betriebene Sanierung der Kapitalgesellschaft handelt.