Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 24

BFS | THEMA STEUERN

Umsatzsteuer

Übernahme des Mandantenstamms bei Realteilung

Ein Gesellschafter einer Steuerberatungs-GbR, der von der GbR durch Realteilung gegen Entgelt einen Teil des Mandantenstamms zu dem Zweck erwirbt, diesen anschließend einer von ihm gegründeten neuen Steuerberatungs-GbR unentgeltlich zur unternehmerischen Nutzung zu überlassen, kann nach dem BFH-Urteil vom 26.08.2014 nur dann zum Vorsteuerabzug aus dem Erwerb des Mandantenstamms berechtigt sein, wenn er diesen Mandantenstamm selbst im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit als Geschäftsführer der neuen Steuerberatungs-GbR erworben hat und die Kosten aus diesem Erwerb zu den allgemeinen Aufwendungen seiner Tätigkeit als Geschäftsführer gehören. Es handelt sich um das Anschlussurteil in der vom EuGH entschiedenen Rechtssache des Steuerberaters Malburg, der die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend macht, die ihm im Zuge der Realteilung einer Sozietät in Rechnung gestellt worden ist. Der Vorsteuerabzug wurde ihm versagt, weil er das erworbene Praxisteilvermögen unentgeltlich einer neuen Sozietät zur Verfügung gestellt hat und es deshalb nicht unternehmerisch nutzte. Der BFH hat die Erwägung des EuGH aufgegriffen, es sei denkbar, dass der Kläger eine unternehmerische Tätigkeit als Geschäftsführer der neuen Sozietät ausübte und die von der Alt-GbR entgeltlich übernommenen Praxisteile damit zusammenhängen.