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Perspektiven 24

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Nach Bestandskraft gestellter Antrag auf Realsplitting kein rückwirkendes Ereignis

Ein erst nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides gestellter Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen im Wege des Realsplittings ist nach dem BFH-Urteil vom 20.08.2014 kein rückwirkendes Ereignis, wenn die Zustimmungserklärung des Unterhaltsempfängers dem Geber bereits vor Eintritt der Bestandkraft vorlag. Mit diesem Urteil hat der BFH die bisher in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierte Frage verneint, ob ein rückwirkendes Ereignis auch dann anzunehmen ist, wenn der Antrag des Gebers auf Sonderausgabenabzug nachträglich gestellt wird, die Zustimmungserklärung des Unterhaltsempfängers aber im Zeitpunkt der Erstveranlagung, mithin vor Eintritt der Bestandskraft, bereits vorlag.