BFS | THEMA STEUERN
Umsatzsteuer
Steuerfreiheit der Durchführung von Raucherentwöhnungsseminaren
Die Durchführung von Raucherentwöhnungsseminaren kann nach dem BFH-Urteil vom 26.08.2014 als vorbeugende Maßnahme des Gesundheitsschutzes bei Vorliegen einer medizinischen Indikation eine steuerfreie Heilbehandlung sein. Die von Betriebsärzten vorgenommene Sammelüberweisung von Arbeitnehmern zur Teilnahme an Raucherentwöhnungsseminaren genügt den Anforderungen an die gebotene medizinische Induktion, wenn sie auf medizinischen Feststellungen der Betriebsärzte beruht. Der BFH hat die Sache nach Abweisung der Klage durch das FG zurückverwiesen. § 4 Nr. 14 UStG ist anzuwenden, soweit die erforderlichen weiteren Sachverhaltsfeststellungen ergeben, dass die Teilnahme an den Raucherentwöhnungsseminaren auf ärztlichen medizinischen Indikationen beruht und die Seminare von Ärzten oder Angehörigen eines Heilberufs durchgeführt werden.