Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 24

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Betriebliche Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen Ehegatten gehörenden Pkw

Nutzt ein Steuerpflichtiger in seinem Betrieb gelegentlich einen zum Betriebsvermögen seines Ehegatten gehörenden Pkw, ohne hierfür Aufwendungen zu tragen, kann er nach dem Urteil des BFH vom 15.07.2014 für die betriebliche Nutzung keine Betriebsausgaben abziehen. Bei dem Ehegatten, zu dessen Betriebsvermögen der Pkw gehört, ist die Nutzung des Pkw durch den anderen Ehegatten mit der Anwendung der 1 %-Regelung abgegolten; ein Betrag für eine zusätzliche Nutzungsentnahme ist nicht anzusetzen. Der Fall zeigt wieder einmal deutlich, dass man im betrieblichen Bereich und im Rahmen der Überschusseinkünfte auch unter Ehegatten besser fährt, wenn tatsächlich und von Anfang an Vereinbarungen über Nutzungsüberlassungen abgeschlossen werden; auch wenn dies zu gekünstelten Mietverträgen führt.