Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 24

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Kein Betriebsausgabenabzug für vom Arbeitgeber überlassenes Fahrzeug

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug, das dieser nicht nur für Privatfahrten, sondern auch im Rahmen seines Gewerbebetriebs nutzt, steht ihm nach dem Urteil des FG Münster vom 26.09.2014 für Fahrtkosten kein Betriebsausgabenabzug zu. Der Kläger erzielte als Unternehmensberater sowohl Arbeitslohn als auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Seine Arbeitgeberin stellte ihm einen Pkw zur Verfügung, den er auch privat nutzen durfte. Hierfür erfolgte eine Besteuerung nach der sog. 1 %-Methode. Einen Teil dieses Sachbezugswerts machte der Kläger als Betriebsausgaben in Form eines „fiktiven Aufwands“ geltend, weil er das Fahrzeug auch für betriebliche Fahrten nutzte. Diesen Aufwand berücksichtigte das FA nicht, weil für die betriebliche Nutzung auch kein entsprechender Vorteil angesetzt worden sei. Das FG Münster wies die Klage ab. Ein Betriebsausgabenabzug scheide aus, weil nicht der Kläger die Kosten für das Fahrzeug getragen habe, sondern seine Arbeitgeberin.