Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 24

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Abfindung für den Verzicht auf den Versorgungsausgleich

Mit Urteil vom 08.07.2014 hat das FG Hessen entschieden, dass Ausgleichszahlungen, die der geschiedene Ehegatte geleistet hat, um einen Versorgungsausgleich zu vermeiden, bei dem anderen Ehegatten steuerlich nicht als sonstige Einkünfte zu erfassen sind. Im Streitfall vereinbarten die (Noch-) Ehegatten im Rahmen ihres Scheidungsverfahrens, dass der Ehemann an seine Ehefrau eine Ausgleichszahlung leistet, um einen Versorgungsausgleich zu vermeiden. Das FG setzte die in 2006 und 2007 geflossenen Beträge bei der Ehefrau als sonstige Einkünfte in Form von wiederkehrenden Bezügen an; später vertrat das FG die Auffassung, dass eine Entschädigung für entgangenen Arbeitslohn vorliegt. Dieser Rechtsauffassung konnte sich das FG nicht anschließen.