Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 24

BFS | THEMA RECHT

Gesellschaftsrecht

Übernahme der Gründungskosten in Höhe von 60 % des Stammkapitals unzulässig

Der im Zusammenhang mit der Gründung der GmbH entstehende und grds. von den Gründungsgesellschaften zu übernehmende Kostenaufwand kann auch der GmbH selbst auferlegt werden, wenn er als Gesamtbetrag im Gesellschaftsvertrag gesondert festgestellt und eine Angemessenheitsgrenze, innerhalb der eine Vorbelastung der GmbH noch als zulässig anzusehen wäre, nicht überschritten wird. Letzteres ist aber der Fall, wenn nach der GmbH-Satzung die GmbH bei einem Stammkapital von EUR 25.000,00 Gründungskosten von EUR 16.000,00 übernehmen soll. Denn eine solche Aufzehrung des Stammkapitals im Umfang von 60 % durch die Gründungskosten stellt nach dem Beschluss des OLG Celle vom 22.10.2014 eine so erhebliche Schmälerung der der Gläubiger dienenden Mindesthaftsumme dar, dass dies mit dem in § 30 GmbHG geregelten Grundprinzip der Kapitalbindung und -erhaltung nicht mehr in Einklang zu bringen wäre.