Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 20

BFS | THEMA STEUERN

Umsatzsteuer

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings aus Sicht des Sponsors

Nach den Grundsätzen des BMF-Schreibens vom 13.11.2012 ist regelmäßig nicht von einer Leistung des Zuwendungsempfängers an den Sponsor auszugehen, wenn der Empfänger der Zuwendung auf Plakaten, in Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen, auf seiner Internetseite oder in anderer Weise auf die Unterstützung durch den Sponsor lediglich hinweist. Dieser Hinweis kann unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung oder Verlinkung zu dessen Internetseiten, erfolgen. Weist umgekehrt der Sponsor auf seine Unterstützung ohne besondere Hervorhebung lediglich hin, liegt ebenfalls kein Leistungsaustauschverhältnis vor. Von einem zu vernachlässigenden Hinweis in diesem Sinne kann nach dem BMF-Schreiben vom 25.07.2014 jedoch nicht ausgegangen werden, sofern dem Sponsor das ausdrückliche Recht eingeräumt wird, die Sponsoringmaßnahmen im Rahmen eigener Werbung zu vermarkten.