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BFS | THEMA STEUERN

Lohnsteuer

Werbungskostenabzug für umgekehrte Familienheimfahrten zulässig

Das FG Münster hat mit Urteil vom 28.08.2013 entschieden, dass Fahrtkosten einer Ehefrau für Besuche ihres auf wechselnden Baustellen tätigen Ehemannes bei diesem als Werbungskosten abzugsfähig sein können. Mit Beschluss vom 02.02.2011 hatte der BFH entschieden, dass umgekehrte Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung keine Werbungskosten sind, sofern die wöchentliche Familienheimfahrt des Steuerpflichtigen aus privaten Gründen nicht angetreten wird. Die geltend gemachten Fahrtkosten waren nach Ansicht des BFH im Streitfall jedoch beruflich veranlasst. Die Rechtsprechung lasse den Aufwand für entsprechende umgekehrte Familienheimfahrten durch den Ehegatten zum Werbungskostenabzug zu, wenn der Steuerpflichtige die Familienheimfahrt aus beruflichen Gründen nicht selbst durchführen könne. Im Streitfall des FG Münster legte der Kläger eine Bescheinigung seines Arbeitgebers vor, wonach seine Anwesenheit auf der Baustelle auch an den Wochenenden aus produktionstechnischen Gründen erforderlich gewesen sei.