Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 20

BFS | THEMA RECHT

Arbeitsrecht

Anspruch auf Abgeltung des bezahlten Jahresurlaubs ist vererblich

Im Streitfall hatte die Witwe eines Arbeitnehmers, der krankheitsbedingt bis zu seinem Tod 140,5 Tage offenen Jahresurlaub angesammelt hatte, von dem Arbeitgeber ihres Ehemannes eine Abgeltung für den nicht genommenen Urlaub verlangt. Das Unternehmen hatte die Forderung zurückgewiesen und Zweifel an der Vererbbarkeit der Abgeltung geäußert. Der EuGH hat auf Vorlage des mit der Streitsache befassten Landesarbeitsgerichtes mit Urteil vom 12.06.2014 entschieden, dass das Unionsrecht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, wonach der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaubs ohne Begründung eines Abgeltungsanspruchs für nicht genommenen Urlaub untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Weiterhin sei die Abgeltung nicht davon abhängig, dass der Betroffene im Vorfeld einen Antrag gestellt habe. Der EuGH hatte bereits mit Urteil vom 03.05.2013 entschieden, dass der Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsverhältnis geendet hat, Anspruch auf eine Vergütung hat, um zu verhindern, dass ihm jeder Genuss des Anspruchs auf Urlaub vorenthalten wird.