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Perspektiven 20

BFS | THEMA STEUERN

Lohnsteuer

Haftungsinanspruchnahme für einzubehaltende Lohnsteuer des Geschäftsführers

Bei der Haftungsinanspruchnahme nach § 191 Abs. 1 AO i.V. mit § 42d EStG für einzubehaltende Lohnsteuer des Geschäftsführers muss das Finanzamt in den Fällen, in dem die Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers streitig ist, Feststellungen zu den durch die Rechtsprechung aufgestellten Merkmalen der Unselbstständigkeit treffen. Unterlässt es dies und unterstellt stattdessen die Arbeitnehmereigenschaft, ist nach dem Urteil des FG Hamburg vom 04.03.2014 die im Rahmen der Haftung zu treffende Ermessensentscheidung fehlerhaft, weil die unzureichende Sachverhaltsermittlung unmittelbaren Einfluss auf die Ermessensentscheidung hat.