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Perspektiven 20

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Maklerkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Nach dem BFH-Urteil vom 11.02.2014 sind Maklerkosten, die mit der Grundstücksveräußerung im Zusammenhang stehen, grds. den Veräußerungskosten und damit dem nicht steuerbaren Vermögensbereich zuzuordnen, wenn das Grundstück nach Ablauf der Spekulationsfrist veräußert wird. Ausnahmsweise können Maklerkosten zu den Finanzierungskosten eines anderen Objekts gehören, wenn und soweit der Erlös von vornherein zur Finanzierung dieses Objekts bestimmt und auch tatsächlich verwendet worden ist. Die Verwendung des Erlöses für die Finanzierung eines anderen Objekts und dessen Nutzung zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung begründet den wirtschaftlichen Zusammenhang der Maklerkosten in den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.