BFS | THEMA STEUERN
Einkommensteuer
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Heirat
Das FG Baden- Württemberg hat mit Urteil vom 05.05.2014 entschieden, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch im Jahr einer Heirat bei Wahl der besonderen Veranlagung zeitanteilig (entgegen dem BMF-Schreiben vom 29.10.2004) zu berücksichtigen ist. Nach § 24b Abs. 1 Satz 1 EStG können alleinstehende Steuerpflichtige einen Entlastungsbetrag in Höhe von EUR 1.308,00 im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht.