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Perspektiven 23

BFS | THEMA STEUERN

Umsatzsteuer

Zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nur auf gedruckte Bücher

Der EuGH hat mit Urteil vom 11.09.2014 klargestellt, dass es europarechtlich grds. nicht zu beanstanden ist, wenn für gedruckte Bücher ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gilt, während Bücher, die auf anderen physischen Trägern wie einer CD oder CD-ROM oder USB-Sticks gespeichert sind, der normale Steuersatz gilt. Voraussetzung sei allerdings die Beachtung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität, was zu prüfen Aufgabe des nationalen Gerichts sei.