Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 23

BFS | THEMA STEUERN

Lohnsteuer

Doppelte Haushaltsführung eines ledigen Arbeitnehmers

Nach dem BFH-Urteil vom 05.06.2014 kann bei einem erwachsenen, wirtschaftlich selbstständigen Kind regelmäßig vermutet werden, dass es nicht als Gast in dem elterlichen Haushalt eingegliedert ist, sondern – jedenfalls dann wenn es dort lediglich unterbrochen durch Arbeits- und Urlaubsaufenthalte gemeinsam mit den Eltern oder einem Elternteil wohnt – auch die gemeinsame Haushaltsführung wesentlich mitbestimmt und deshalb einen eigenen Hausstand im Rahmen eines Mehrgenerationenhaushalts unterhält. Der Übernahme einer besonderen finanziellen Verantwortung für den gemeinsamen Hausstand durch die gleichmäßige Beteiligung an den laufenden Haushalts- und Lebenshaltungskosten durch den Steuerpflichtigen bedarf es nicht. Denn eine finanzielle Beteiligung, aus der auf eine gemeinsame Haushaltsführung von Eltern und Kindern geschlossen werden kann, kann auch vorliegen, wenn etwa eine Aufteilung nach laufenden und einmaligen Kosten oder nach gewöhnlichem und außergewöhnlichem Aufwand vorgenommen wird.