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Perspektiven 23

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Vollzug einer Schenkung bei unentgeltlicher Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung

Die unentgeltliche Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung ist nach dem BFH-Urteil vom 17.07.2014 mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags zivilrechtlich wirksam vollzogen. Im Streitfall ging es um die Anerkennung einer unentgeltlich zugewendeten atypisch stillen Beteiligung, von der es abhing, dass die „beschenkte“ Tochter einen Verlust verrechnen konnte. Das FA war der Auffassung, die Übertragung sei mangels notarieller Beurkundung nicht anzuerkennen. Obwohl dieser Mangel aber durch den Vollzug der Schenkung geheilt werden kann, beharrte das FA auf seiner Forderung einer notariellen Beurkundung des Schenkungsvertrags. Nun hat aber der BGH erst kürzlich entschieden, dass die unentgeltliche Zuwendung einer durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags entstehenden Unterbeteiligung mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags vollzogen sei. Dem folgte der BFH, wie vor ihm schon das FG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 31.01.2013.