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Perspektiven 23

BFS | THEMA STEUERN

Grunderwerbsteuer

Einbeziehung eines Folgelastenbeitrags in die Bemessungsgrundlage

Eine vom Grundstückserwerber übernommene und noch nicht entstandene Zahlungsverpflichtung des Grundstücksverkäufers, die dieser in einem städtebaulichen Vertrag gegenüber einer Gemeinde eingegangen ist, ist nach dem BFH-Urteil vom 18.06.2014 keine Gegenleistung und damit nicht Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Der Erwerber des unbebauten Grundstücks hat zwar die gemäß einem städtebaulichen Vertrag vom Veräußerer zu tragenden Folgekosten übernommen. Diese Verpflichtung entstand jedoch erst Zug um Zug mit der Erteilung der Baugenehmigung, die im Zeitpunkt des Grundstückskaufs noch nicht vorlag. Deshalb gehörte die übernommene Verpflichtung nicht zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.