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Perspektiven 23

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Übertragung von Wirtschaftsgütern bei einer Einmann-GmbH & Co. KG

Wird ein Wirtschaftsgut durch den an einer KG zu 100 % beteiligten Kommanditisten aus dessen Sonderbetriebsvermögen unentgeltlich in das Gesamthandvermögen derselben KG übertragen, ist nach dem BFH-Urteil vom 26.06.2014 für die Übertragung nicht deshalb rückwirkend der Teilwert anzusetzen, weil die KG das Wirtschaftsgut innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG veräußert. Dies gilt auch dann, wenn das Wirtschaftsgut in der Gesamthandsbilanz der KG mit dem bisherigen Buchwert ausgewiesen und deshalb für den Übertragenden keine negative Ergänzungsbilanz erstellt worden ist. Der alleinige Kommanditist übertrug ein zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehörendes Grundstück zu Gunsten eines gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkontos auf seine Einmann-GmbH & Co. KG zum Buchwert, das die KG sogleich zu einem über dem Buchwert liegenden Preis an einen Dritten veräußerte. Eine Ergänzungsbilanz, welche die stillen Reserven dem Einbringenden zuordnet, wurde nicht aufgestellt. Das FA wollte die Buchwertfortführung aus der Einbringung nicht anerkennen, weil der Grundstücksverkauf die Sperrfrist in § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG verletzt hat.