BFS | THEMA STEUERN
Umsatzsteuer
Anforderung an den Buchnachweis
Verbucht der Unternehmer Ausfuhrlieferungen auf einem separaten Konto unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung, kann dies nach dem BFH-Urteil vom 28.08.2014 ausreichen, um den Buchnachweis nach § 6 Abs. 4 UStG i. V. mit § 13 UStDV dem Grunde nach zu führen. Für den Nachweis von Ausfuhrlieferungen reicht es aus, wenn dafür ein getrenntes Erlöskonto in der Buchhaltung geführt wird, in dem auf die Belege verwiesen wird. Ob die Buchführung ordnungsmäßig ist und ein etwaig erforderliches Warenausgangsbuch geführt wird, ist unerheblich.